30 Amt für Recht und Ordnung

Wer sind wir?

Das Amt für Recht und Ordnung besteht aus 3 Abteilungen, der Abteilung Recht, der Abteilung Ordnung und Verkehr sowie der Abteilung Gewerbe und städtischer Ordnungsdienst.

Die Abteilung Recht befasst sich mit der rechtlichen Betreuung, Beratung und Unterstützung der gesamten Stadtverwaltung in allen Rechtsangelegenheiten. Die Abteilung Recht verantwortet zudem die Versicherungsangelegenheiten der Stadt, schließt Versicherungen ab und bearbeitet Versicherungsangelegenheiten. Keinesfalls führt die Abteilung Recht, Rechtsberatung für die Bürger durch oder erteilt für diese verbindliche Rechtsauskünfte.  

Die Abteilung Ordnung und Verkehr ist zuständig für die Ahndung und Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der allgemeinen Ordnungsangelegenheiten (Verstöße nach dem Bundesmeldegesetz, Landeshundegesetz, Landesimmissionsschutzgesetz u.v.m. ) sowie im Bereich des ruhenden und fließenden Straßenverkehrs (Radarwagen). Wir sind außerdem Ansprechpartner für Beschwerden im Bereich Verkehr und allgemeiner Ordnung sowie für die Einleitung der Überprüfung von Grundstücken auf Kampfmittelfreiheit. Darüber hinaus werden Ausnahmegenehmigungen erteilt, z.B. für bestimmte Berufsgruppen (Handwerker, Ärzte, soziale Dienste). Erlaubnisse werden für die Durchführung von Karnevals- und Schützenumzüge sowie für das Aufstellen von Containern erteilt.

In der Abteilung Gewerbe und städtischer Ordnungsdienst werden Gewerbeangelegen-heiten, Veranstaltungen, Sondernutzungen und Maßnahmen nach dem PsychKG behandelt.
Bei Gewerbeangelegenheiten handelt es sich u.a. um die An-, Ab- und Ummeldung von Gewerben und der Kontrolle von Gewerbebetrieben. Weiterhin werden gewerberechtliche Erlaubnisse z.B. für den Betrieb von Gaststätten, Spielhallen und zum Abrennen von Feuerwerken erteilt. Die Abteilung überwacht die Beachtung jugendschutz- und ladenschutzrechtlicher Bestimmungen und führt Gewerbeuntersagungsverfahren durch. Darüber hinaus ist die Gewerbeabteilung verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Dürener Wochenmarktes.

In der Abteilung ist der Sitz der zentralen Ansprechpartnerin für Veranstaltungen, die die Veranstaltungen in der Stadt Düren koordiniert und beaufsichtigt.
Sondernutzungen sind Nutzungen des öffentlichen Raumes (Straßen, Plätze usw.) über den Gemeingebrauch hinaus, für die eine Erlaubnis erforderlich ist.
Maßnahmen nach dem PsychKG beinhalten u.a. die zwangsweise Unterbringung von psychisch Kranken in die Landesklinik.

Die Abteilung „städtischer Ordnungsdienst“ sorgt im gesamten Stadtgebiet Dürens für das Einhalten der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Der städtische Ordnungsdienst ist Ansprechpartner für die Bevölkerung und wehrt Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ab.