Stadtrat

"Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus. Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe."

So bestimmt es die Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen. Vertretung der Bürgerschaft ist also der Stadtrat. Es gilt der Grundsatz: Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig.

Dem Rat der Stadt Düren gehören nach der letzten Kommunalwahl derzeit 52 Ratsmitglieder sowie der Bürgermeister an. Er wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die aktuelle, 15. Wahlperiode des Rates der Stadt Düren endet im Jahr 2025.

Die Angaben der Ausschuss- und Ratsmitglieder gemäß § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW können hier unter den jeweiligen Stammdaten der Mandatsträger eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Angaben im Original im Sitzungsbüro der Stadt Düren, 2. Etage, Rathaus, zur Einsicht bereitgehalten.


 

Zusammensetzung

Rat & Verwaltungsvorstand


 

Fraktionen

Die Mitglieder des Rates haben sich zur Durchsetzung ihrer gemeinsamen politischen Interessen und Ziele in sieben Fraktionen zusammengeschlossen.

Die Rechte und Pflichten für die Bildung, Arbeit und Finanzierung der Fraktionen wurden durch den Gesetzgeber in § 56 GO NRW (externer Link, öffnet neues Fenster) geregelt.

Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Ratsmitglieder beschäftigen die Fraktionen hauptamtliche Fraktionsassistentinnen/en. Um die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen zu gewährleisten, erhalten die Fraktionen gemäß der Hauptsatzung der Stadt Düren Fraktionszuwendungen zur Deckung der sächlichen und personellen Aufwendungen.

Den Fraktionen stehen besondere Rechte zu, die von den Einzelratsmitgliedern nicht wahrgenommen werden können:

  • unverzügliche Einberufung einer Sitzung des Rates
  • Verpflichtung des Bürgermeisters und der Beigeordneten zur Stellungnahme in der Ratssitzung
  • Vorschlagsrecht bei Verhältniswahlen

 

Fraktionen des Rates der Stadt Düren

15. Wahlperiode (2020 bis 2025)