Bürgerausschuss

Eine lebenswerte Stadt ist eine Stadt, in der Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik gemeinsam aktuelle Themen anpacken. Damit Sie sich aktiv in das Stadtgeschehen und die politischen Weichenstellungen einbringen können, wurde der Bürgerausschuss eingerichtet. Nachfolgend finden Sie Informationen, wie Sie Ihre Anregungen und Beschwerden einbringen können. Über den Bürgerantrag stellen Sie sicher, dass Ihre Anregung oder Beschwerde in politischen Gremien diskutiert wird. Der Bürgerausschuss widmet sich Ihrem Bürgerantrag. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und laden Sie herzlich ein, den Bürgerantrag (externer Link, öffnet neues Fenster) zu nutzen!

 

Mitglieder des Bürgerausschusses
Die Mitglieder des Bürgerausschusses finden Sie im Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster).

Informationen zur Bürgerbeteiligung
Flyer - Bürgerbeteiligung (PDF, 1.388 KB)

 


 

Was ist ein Bürgerantrag?

  • Sie möchten, dass in Ihrer Nachbarschaft eine Kindertagesstätte gegründet oder ein Spielplatz eingerichtet werden?
  • Sie wünschen sich mehr Grün in Ihrem Viertel?
  • Sie haben Ideen für ein gutes Miteinander in der Stadt?

Ihre Anregungen und Beschwerden können Sie in einem Bürgerantrag deutlich machen. Der Rat der Stadt Düren oder seine Ausschüsse beraten über alle Bürgeranträge, die Themen des städtischen Zusammenlebens und der Gemeinschaft betreffen.

 


 

Wer darf einen Bürgerantrag stellen?

Gemäß § 24 GO NRW können Einwohnerinnen und Einwohner, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen, unabhängig vom Alter, einen Bürgerantrag stellen. Juristische Personen sind nicht antragsberechtigt.

 


 

Was muss ich bei Antragsstellung beachten?

Wichtig: Weisen Sie in Ihrem Anschreiben eindeutig darauf hin, dass es sich um einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW handelt. Einen Bürgerantrag können Sie formlos per E-Mail, per Brief (auch durch Einwurf in den Rathaus-Briefkasten) oder online stellen. Bitte beachten Sie: Bürgeranträge können nicht telefonisch gestellt werden.

 


 

Wer entscheidet über Ihren Bürgerantrag?

In Düren werden Bürgeranträge vom Rat und seinen Ausschüssen beraten. Das erste beratende Gremium ist der Bürgerausschuss. Die Sitzungen sind öffentlich.

 


 

Wie läuft die Sitzung ab?

Als Antragssteller/in steht es Ihnen frei, an der Sitzung teilzunehmen, Der Antrag wird über die Tagesordnung aufgerufen. Sie haben dann die Möglichkeit, in maximal zehn Minuten Ihren Antrag vorzustellen und Ihr Anliegen dem Ausschuss zu erläutern. Danach wird über Ihren Antrag beraten, u.a. mit Fachleuten aus der Stadtverwaltung, die auch für Fragen zur Verfügung stehen. Nach der Sitzung erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung zu Ihrem Antrag. Über das Ratsinformationssystem (externer Link, öffnet neues Fenster) können Sie sich zu allen Sitzungen informieren.

 


 

Ein Bürgerantrag wird gestellt an: