Luftreinhaltung

Für die Stadt Düren als Mittelstadt zwischen Aachen und Köln ist Mobilität von großer Bedeutung. Binnenverkehr, Lieferverkehr und die Anbindung an die umliegenden Städte und Gemeinden im Kreisgebiet sowie die Ballungsräume sind Teil der vernetzten Wirtschaft im dichtbevölkerten Nordrhein-Westfalen. Bis 2018 wurde an einer Messstation in der Euskirchener Straße der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 40μg/m3 überschritten, deshalb bedarf es hier der Aufstellung eines Maßnahmenprogramms.

 


 

Luftreinhalteplan

Die Bezirksregierung Köln hat einen Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Düren aufgestellt, der am 1. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Abschlussbericht Stand 7/2013 (PDF, 2.369)

An der Euskirchener Straße wurde zwischen 2010 bis 2018 der geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) teils deutlich überschritten. Durch die Fertigstellung der Ostumgehung B56n wird eine deutliche Verbesserung erwartet. Um die Einhaltung des Grenzwertes dauerhaft sicherzustellen, ist die Bezirksregierung nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet, den geltenden Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Düren fortzuschreiben. Rechtsgrundlage für die Fortschreibung ist § 47 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV). Gemäß § 47 Absatz 5 und 5a BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung zu beteiligen.

Der Zeitraum zur Einsichtnahme des Entwurfs der ersten Fortschreibung wurde im August 2021 geschlossen. Derzeit wertet die Bezirksregierung Köln die vorgetragenen Argumente aus und entscheidet über die Anregungen und Ergänzungen. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird anschließend veröffentlicht und in Kraft gesetzt.

 


 

Masterplan Green City

Ende 2017 hat die Stadt Düren für die Aufstellung eines Masterplanes Luftreinhaltung einen Förderantrag in Höhe von 230.000 € vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in vollem Umfang bewilligt bekommen.

Die Bereitstellung der Fördermittel war ein Ergebnis des 1. Dieselgipfels Anfang September 2017 bei Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin, an dem auch Bürgermeister Paul Larue teilgenommen hatte und auf dem den 90 von NO2 Überschreitung betroffenen Kommunen ein Förderprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro in Aussicht gestellt wurde.

Für eine konzeptionelle Aufstellung eines Masterplanes Luftreinhaltung wurde von Stadt und Kreis Düren ein gemeinsamer Förderantrag beim BMVI gestellt.

Innerhalb des Konzeptes sind Maßnahmen aus den bereits bestehenden Konzepten Luftreinhalteplan, Klimaschutzteilkonzept „Klimafreundliche Mobilität“ sowie Nahverkehrsplan des Kreises Düren (ÖPNV) berücksichtigt worden. Darüber hinaus sind im Rahmen der Masterplanerstellung ergänzende Untersuchungen für den Bereich Elektromobilität erfolgt.

  • Aufstellung eines Konzeptes zur Entwicklung der Ladeinfrastruktur in Stadt und Kreis Düren (Elektromobilität Individualverkehr)
  • Aufstellung eines Konzeptes Umstellung des Busverkehrs auf emissionsfreie Antriebssysteme (Elektromobilität ÖPNV)
  • Aufstellung eines Konzeptes zur Effizienzsteigerung der kommunalen Fuhrparks und Umstellung auf Elektrofahrzeuge bei der Stadt- und Kreisverwaltung

Neben den ergänzenden Untersuchungen sind im Rahmen der Masterplanerstellung auch Maßnahmenschwerpunkte aus den genannten bestehenden Konzepten bzgl. des Kosten- und NOX-Einsparpotenzials bewertet worden. Für eine Bewertung und Priorisierung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung wurden nach dem vom BMVI vorgegebenen Themenspektrum eine Reihe von Schwerpunkten für den Masterplan Luftreinhaltung gesetzt, die eine große Bandbreite umfassen, von Digitalisierung und Elektrifizierung des Verkehrs bis hin zu den Themenschwerpunkten Radverkehr und Urbane Logistik.

Abschlussbericht Green City Masterplan Düren (PDF, 1.538 KB)