Informationen

Stadtentwässerung Düren

Hochwasserschutz

Hochwasserereignisse können kurzfristig und unerwartet auftreten. Die Folgen reichen von Schäden an Wohngebäuden, öffentlichen Bauten und der Infrastruktur, bis hin zu Betriebs- und Produktionsausfällen. Der beste Schutz zur Vermeidung dieser und weiterer Schäden ist eine ausreichende Vorsorge. Um entsprechende Vorsorgemaßnahmen anzuwenden, ist es zunächst notwendig festzustellen, ob man sich in einem für Hochwasser gefährdetem Gebiet befindet.

Hier gelangen sie zu den Informationen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen:

Broschüre >>Hochwasser – Risiken – Vorsorgemaßnahmen<< (PDF, 9.334KB)


 

Hochwassergefahrenkarten

Wie erkenne ich ob ich in einem hochwassergefährdeten Gebiet lebe?

Welche Bereiche in Düren von Hochwasser betroffen sein können, geht aus den Hochwassergefahrenkarten sowie den Karten der Überschwemmungsgebiete hervor, die von der Bezirksregierung Köln in den letzten Jahren erstellt wurden.

Eine Liste der herunterladbaren Kartenblätter finden Sie auf der Seite flussgebiete.nrw.de (externer Link, öffnet neues Fenster).

Anhand der Hochwassergefahrenkarten können Sie die mögliche Ausdehnung, Tiefe und Fließrichtung einer Überflutung ablesen. Dies ermöglicht es Ihnen rechtzeitig zu erkennen, ob eine Gefahr durch Hochwasser besteht und wie groß diese ist.

Die Hochwassergefahrenkarten werden für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQhäufig), mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100) und niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem) erstellt:

  • Hohe Wahrscheinlichkeit (HQhäufig): Das Hochwasser tritt im Mittel alle 10 bis 20 Jahre auf, also relativ häufig.
  • Mittlere Wahrscheinlichkeit (HQ100): Das Hochwasser tritt im Mittel alle 100 Jahre auf.
  • Niedrige Wahrscheinlichkeit (HQextrem): Das Extremhochwasser tritt im Mittel seltener als alle 100 Jahre auf. Diese Hochwasser sind sogenannte „Jahrtausendhochwasser“: Sie sind selten, haben aber verheerende Folgen, wenn man sich nicht adäquat auf sie einstellt.

 


 

Überschwemmungsgebiete (ÜSG)

Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es sich um die Fläche, die von einem Hochwasser überflutet wird, das statistisch in hundert Jahren nur einmal auftritt (HQ100).

Um die natürlichen Funktionen (Wasserabfluss, Wasserrückhalt) dieser Gebiete zu bewahren, sind die Landesregierungen dazu verpflichtet diese Gebiete auszuweisen und entsprechende Schutzvorschriften festzusetzen.

In NRW geschieht dies, gemäß dem Landeswassergesetz, durch die Überschwemmungsgebietsverordnung. Demnach werden, zusätzlich zu den Karten der ÜSG, Schutzvorschriften anhand von Verordnungen festgesetzt.

Anhand dieser Verordnungen können Sie entnehmen, welche Besonderheiten innerhalb der Überschwemmungsgebiete zu beachten sind. Für die ÜSG der Stadt Düren gelten die Schutzvorschriften aus §78 WHG. (externer Link, öffnet neues Fenster).

Seit dem 01.09.2020 ist zusätzlich das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Rur rechtskräftig. Für dieses gelten gemäß § 78 Abs. 8, § 78a Abs. 6 WHG sowie gemäß § 83 Abs. 4 S. 2 LWG die Verbots- und Genehmigungstatbestände sowie die sonstigen Regelungen des § 78 Abs. 1 bis 7, § 78a Abs. 1 bis 5 WHG sowie § 84 LWG wie für ein bereits festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Das ebenfalls gültige, festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Rur wird in Zukunft durch das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet ersetzt.

 


 

 


 

Wiederaufbauhilfe zur Unwetterkatastrophe 2021

Informationen zu den Wiederaufbauhilfen im Rahmen der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 finden Sie auf der Seite der Landesregierung NRW unter land.nrw/wiederaufbauhilfe (externer Link, öffnet neues Fenster)