Rücksicht durch Abstand

Mit der StVO-Novelle im Frühjahr 2020 wurde ein Mindestabstand beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Scootern durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Dieser Abstand beträgt innerorts 1,50 Meter und außerorts 2 Meter. Zuvor hatte die Straßenverkehrsordnung lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vorgeschrieben.

Die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums erfordert eine gegenseitige Akzeptanz und Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden. Dazu gehört auch, dass Auto- und LKW-Fahrer beim Überholen von Radfahrern einen ausreichenden Seitenabstand halten. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse in der Stadt erfordert dies für Kraftfahrzeugfahrer teilweise auch mehr Geduld beim Überholen, denn bei Gegenverkehr ist ein Überholen des Radfahrers mit ausreichendem Sicherheitsabstand nicht überall möglich.

Ein zu enges Überholen erzeugt Angst oder Erschrecken im Radverkehr. Im schlimmsten Fall kann dies zu Unfällen führen. Deshalb wird unter dem Slogan „Rücksicht durch Abstand“ durch die Stadt und Ihre Partner auf mehr Verständnis und Rücksichtnahme im Straßenverkehr hingewiesen.