Teilhabe

Menschen, die eine Behinderung haben, haben ein Recht darauf genauso zu leben wie nichtbehinderte Menschen auch. So ist ebenso im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland fest verankert, dass Menschen aufgrund einer Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen. Sie möchten ihren Alltag möglichst ohne fremde Hilfe meistern und mobil sein.

Daher hat es sich auch die Stadt Düren zur Aufgabe gemacht, eine Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung herzustellen und ihnen eine gleichberechtigte berufliche und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. In diesem Bereich finden Sie Informationen darüber, welche Maßnahmen in den letzten Jahren mit dem Ziel eines „Barrierefreien Dürens“ umgesetzt wurden sowie über begleitende Hilfen im Arbeitsleben.