Informationen für Flüchtlinge

 


 

Leistungen für Asylbewerber

Gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ist die Stadt Düren, nach einer monatlich durch die entsprechende Landesstelle neu zu errechnende Aufnahmequote verpflichtet, Asylbewerber und illegal eingereiste Ausländer aufzunehmen, unterzubringen und sozialhilfemäßig zu versorgen.

Unterbringung und Versorgung

Die Unterbringung dieser zugewiesenen Personen erfolgt in den städtischen Übergangsheimen. Die finanzielle Versorgung einschließlich der Krankenhilfe wird durch das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Die Krankenhilfe umfasst nur eine Akut- und Schmerzbehandlung.
Die Dauer des Leistungsbezuges nach dem Asylbewerberleistungsgesetz richtet sich nach dem ausländerrechtlichen Status.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sieht folgende Leistungen für Asylbewerber vor:

  • Geldleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
  • Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • Bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen.

 


 

Aufenthaltsbescheinigung

Eine Aufenthaltsbescheinigung weist verschiedene Daten nach, die im Melderegister über eine Person gespeichert sind. Sie kann z. B. zur Eheschließung oder zur Vorlage bei Konsulaten benötigt werden.
Folgende Daten werden in einer Aufenthaltsbescheinigung dargestellt:

  • Doktorgrad,
  • Familienname,
  • Vorname,
  • aktuelle bzw. bei abgemeldeten Personen ehemalige Anschrift.
  • Familienstand
  • Religionszugehörigkeit (sofern Religionsgemeinschaft Steuern er-hebt)
  • Staatsangehörigkeit

Sie kann im Bürgerbüro unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird sofort ausgestellt. Falls die Aufenthaltsbescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Personalausweis oder Reisepass dieser Person eine Vollmacht vorzulegen. Dies gilt nicht bei Personen unter 18 Jahren; hier können die Anträge auch von den Personensorgeberechtigten gestellt werden.

Sofern Sie über eine neuen elektronischen Personalausweis (ePA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit eingeschalteter Online-Funktion verfügen, können Sie Ihre Meldebescheinigung sofort online über das Bürgerportal der Stadt Düren beantragen. Klicken Sie dafür einfach auf folgenden Link: www.onlinedienste.dueren.de (externer Link, öffnet neues Fenster).

 


 

Informationen zur Ukraine