Einbürgerung

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, leben aber bereits seit längerer Zeit in Deutschland und überlegen vielleicht, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, möchten wir Sie kurz darüber informieren, wie Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. 

Die Einbürgerung erfolgt nicht automatisch, sie muss beantragt werden. Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländer/innen diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländer/innen bedarf es eines Antrages durch den/die gesetzlichen Vertreter.

Bei einem kostenlosen Beratungsgespräch erhalten Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und Lebensumstände ausführliche Informationen.

Die Einbürgerungsbehörde arbeitet ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache, so dass Sie bestmöglich beraten werden können und keine überflüssige Wartezeiten entstehen. Einen Termin zur Erstberatung erhalten Sie entweder bei persönlicher Vorsprache an der Infotheke des Bürgerbüros oder telefonisch bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin.

Sie können Ihre Einbürgerung auch online beantragen. Besuchen Sie hierzu unser Bürgerportal oder klicken Sie hier!

Sie wissen nicht genau, ob Sie sich schon einbürgern lassen können? Dann nutzen Sie gerne den Quickcheck im Bürgerportal oder lassen Sie sich durch die Kolleginnen und Kollegen der Einbürgerungsstelle kostenlos beraten.