Gleichstellung

Gleichstellungspolitik der Stadt Düren

Gleichstellungspolitik bedeutet, auf die Beseitigung von Diskriminierungen und die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen - Gesellschaft, Familie und Beruf - hinzuwirken. Verankert wurde die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Deutschland 1949 im unserem Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2. Seitdem ist die rechtliche, gesellschaftliche und politische Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Verfassung festgeschrieben, aber die Wirklichkeit zeigt, dass wir von einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern noch weit entfernt sind.

Ein Leben ohne Gewalt und Diskriminierung ist die Grundlage für faire Lebenschancen. Der Schutz vor Gewalt ist deshalb ein herausragendes Ziel der Gleichstellungspolitik der Stadt Düren.

Um die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern voranzubringen, wurden vor über 20 Jahren sogenannte kommunale Frauenbüros/Gleichstellungsstellen eingerichtet. Als Interessenvertretung für Frauen und Männer wirkt, begleitet und gestaltet - zusammen mit der Verwaltung und anderen - die Gleichstellungsbeauftragte das kommunale Handeln mit und ist in allen Gleichstellungsfragen erste Ansprechpartnerin, die passgenaue Hilfe gibt oder vermitteln kann.


 

Publikationen und Ratgeber


 

Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Im Mai 2006 wurde die "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" vom Council of European Municipalities and Regions (CEMR; Europäischer Städtetag) verabschiedet. Der CEMR wendet sich an die Lokal- und Regionalregierungen Europas und lädt sie ein, die Charta zu unterzeichnen, sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen umzusetzen.

Aus dem Einleitungstext der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene: "Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wendet sich an die Lokal- und Regionalregierungen Europas und lädt sie ein, die Charta zu unterzeichnen, sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen innerhalb ihres Hoheitsgebiets umzusetzen.

Um die Umsetzung dieser Verpflichtungen zu unterstützen, erklären sich die unterzeichnenden Gebietskörperschaften bereit, einen Gleichstellungs-Aktionsplan zu erarbeiten, der die für diesen Zweck vorgesehenen Prioritäten, Aktivitäten und Ressourcen darlegt.

Darüber hinaus verpflichten sich die unterzeichnenden Gebietskörperschaften, alle Institutionen und Organisationen in ihrem Hoheitsgebiet einzubeziehen, um die Erreichung echter Gleichstellung in der Praxis sicherzustellen.

Inhalt der Charta sind neun Handlungsfelder, die insgesamt 30 Artikel umfassen:

  1. Demokratische Verantwortung
  2. Politische Rolle
  3. Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 
  4. Rolle als Arbeitgeberin
  5. Öffentliches Beschaffungs- und Vergabewesen
  6. Rolle als Dienstleistungserbringerin
  7. Planung und nachhaltige Entwicklung
  8. Rolle als Regulierungsbehörde
  9. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen

 

Weitere Informationen

Wollen Sie nach längerer Familienphase in den Beruf zurück? Haben Sie familiäre Probleme und brauchen Rat und Hilfe? Wollen Sie sich gesellschaftspolitisch engagieren? 

Dies ist nur eine kleine Auswahl an Fragen, die wir Ihnen in den folgenden Rubriken gerne beantworten. Wichtige Themen des täglichen Lebens geben Ihnen schnell und unkompliziert eine erste Orientierung, wie Sie vorgehen und an wen Sie sich wenden können.