Wohnen

Im Rahmen städtebaulicher Entwicklung wird in Düren darauf geachtet, dass neue Baugebiete oder größere Wohnprojekte in die Umgebung passen. Viele neue Wohngebiete entstanden, in denen individuelles Bauen Vorrang hatte. Auch im Stadtkern wurde vieles verändert. Das Leben in der Stadt ist wieder attraktiv. Mit seinem Baustil der 50er Jahre ist Düren zum Ziel für viele Architekturinteressierte geworden..

 


 

Wohngeld

Wohngeldreform 2023 (Wohngeld-Plus):
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

 Informationen, Anträge und Ansprechpartner  zum zweiten Heizkostenzuschuss und zur aktuellen Wohngeldreform 2022 (Wohngeld-Plus) finden Sie im Bürgerportal (externer Link, öffnet neues Fenster) der Stadt Düren!

 

Aufgrund der großen Anzahl an eingehenden Wohngeldanträgen ist zur Information der Bürger/-innen ein Telefonservice geschaltet. Diese erreichen Sie von montags bis freitags von 8.oo Uhr bis 12.oo Uhr unter der folgenden Nummer:

Telefonservice: 02421/ 25-2625

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens die direkte Erreichbarkeit der Sachbearbeiter/-innen derzeit nur eingeschränkt möglich ist.
Persönlichen Vorsprachen sind ausschließlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können ebenfalls über den Telefonservice abgesprochen werden.

 


 

Mietspiegel

Die Stadt Düren erstellt einen Mietspiegel nach § 558c BGB  (externer Link, öffnet neues Fenster)

Aktueller Mietspiegel: Mietspiegel Düren 2022  (PDF, 587 KB)

Zuständiges Fachamt: Sozialamt, Abteilung Wohnen und Obdach

Ausgabestelle für den gedruckten Mietspiegel:

  • Bürgerbüro, Markt 2 (Erdgeschoss), 52349 Düren
  • Rathaus, Kaiserplatz 2-4 (Erdgeschoß). 52349 Düren

 


 

Wohnangelegenheiten

Seit dem 1. Mai 2010 ist das früher eigenständige Wohnungsförderungsamt zwischenzeitlich als Abteilung „Wohnen und Obdachlosenangelegenheiten“ dem Sozialamt zugeordnet. Einen ersten Überblick über die Themen der Abteilung erhalten Sie unter den folgenden Punkten:


 

Zwangsversteigerungen

Die Zwangsversteigerung ist eine Art des Vollstreckungsverfahrens. Diese ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung geregelt, sodass die Zwangsversteigerung strengen Gesetzmäßigkeiten unterliegt. 
Aus gesetzlicher Sicht versteht man unter einer Zwangsversteigerung die mit staatlichen Mitteln gelenkte Durchsetzung von Ansprüchen, die ein Gläubiger an den Schuldner stellt. Hier können unter Umständen auch mehrere Gläubiger beteiligt sein. Im Zuge einer Zwangsversteigerung wird dem Gläubiger somit die Möglichkeit geboten, seine offenen Forderungen zu bedienen, indem er eine Vollstreckung im Bereich der unbeweglichen Vermögens des Schuldners vornimmt.
Dieses unbewegliche Vermögen umfasst neben Grundstücken auch deren Aufbauten, also ganze Gebäude oder Gebäudekomplexe, ganze Immobilien, also auch Eigentumswohnungen. Von einer Zwangsversteigerung können auch eigentumsgleiche Rechte, wie beispielsweise das Erbbaurecht betroffen sein.

Zuständig für eine Zwangsversteigerung in Düren und das gesamte Verfahren ist das zuständige Vollstreckungsgericht. Als dieses fungiert in den meisten Fällen das Amtsgericht Düren. Dieses prüft den Antrag und wird dann die Zwangsversteigerung erlassen. Hier ist der jeweilige Rechtspfleger im weiteren Verlauf dann der Ansprechpartner für die meisten Anliegen, die im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung stehen.

Alle Informationen zum Thema Zwangsversteigerung in unserem Bürgerportal (externer Link, öffnet neues Fenster)