Gestaltungsbeirat der Stadt Düren

Mit dem Ziel, die Baukultur in der Stadt Düren zu fördern, hat der Rat der Stadt Düren am 12.02.2014 eine „baukulturelle Selbstverpflichtung“ und am 22.04.2015 die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen.

Der Gestaltungsbeirat trägt zur Erhaltung und Gestaltung des Dürener Stadtbildes bei.

Aufgabe des Gestaltungsbeirates ist es, als unabhängiges Sachverständigengremium Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung im Hinblick auf ihre architektonische Qualität, stadträumliche Einbindung sowie ggf. auf Belange des Denkmalschutzes zu beurteilen und unterstützt auf diese Weise beratend die Verwaltung und den Rat der Stadt Düren.

Die Beratung umfasst insbesondere

  • stadtbildprägende Bauvorhaben öffentlicher und privater Bauherrn/Innen,
  • stadtgestalterische bedeutsame Planungen und Konzepte,
  • die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen,
  • Gestaltungs- und Umbaumaßnahmen des öffentlichen Raumes sowie
  • städtebauliche und architektonische Wettbewerbe.

Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates (PDF, 193 KB)

Flyer Gestaltungsbeirat (PDF, 1.399 KB)

 


 

Mitglieder

Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus sieben vom Rat berufenen, stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Diese sind Experten/Innen aus den Fachgebieten der Architektur, des Städtebaus, der Landschafts- und Freiraumplanung sowie Denkmalpflege. Darüber hinaus nehmen Vertreter/innen aus Politik und Verwaltung beratend an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates teil.
 

Mitglieder des Gestaltungsbeirates:

  • Prof. Dipl.-Ing. Rolf Westerheide (Stadtplaner, Aachen)
  • Prof. Dipl.-Ing. Eva-Maria Pape (Architektin, Köln)
  • Dipl.-Ing. Annette Paul (Architektin, Köln)
  • Dipl.-Ing. Carola Brammen-Ruoff (Innenarchitektin, Düren)
  • Dipl.-Ing. Elmar Paul Sommer (Architekt, Monschau)
  • René Rheims, M.A. (Landschaftsarchitekt, Krefeld)
  • Michael Reepel, M- Eng. (Landschaftsarchitekt, Düren)

Geschäftsführer

  • Niels-Christian Schaffert (Technischer Beigeordneter der Stadt Düren)

 


 

Beratung

Bauherren/Innen oder Entwurfsverfasser/innen haben die Möglichkeit, ihre Planung dem Gestaltungsbeirat vorzustellen. Der/Die Entwurfsverfasser/in der Projekte wird zur Sitzung des Gestaltungsbeirates zur Vorstellung seiner/ihrer Planung eingeladen.

Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung und die Vorbereitung der Sitzungen des Gestaltungsbeirates obliegen dem Amt für Stadtentwicklung als Geschäftsstelle.

Vorschläge zur Tagesordnung können von der Verwaltung, den Ratsgremien und dem Beirat gemacht werden.

Der Gestaltungsbeirat tagt nach Bedarf bis zu 6 mal jährlich. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Die Beratungsergebnisse haben Empfehlungscharakter und richten sich ebenso an private Bauherren/Innen und Architekten/Innen, sowie an die Verwaltung und den Rat der Stadt Düren.

 


 

Rechtliche Grundlage

Der Gestaltungsbeirat dient dem Erhalt und der Verbesserung der Bauqualität und der Baukultur auf lokaler Ebene. Er ist jedoch kein Entscheidungsgremium im Sinne der Gemeindeordnung.

Die Bildung eines Gestaltungsbeirates ist rechtlich verankert:

Gemäß der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), §58 Abs. 5, können die Bauaufsichtsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgabe Sachverständige und sachverständige Stellen heranziehen.