Entwurfsstände

zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Die Stadt Düren bereitet derzeit den nächsten Verfahrensschritt für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes - die Offenlage - vor.
Die Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange wurden ausgewertet und eine erste Vorentwurfsfassung für die Ende 2023 vorgesehene Offenlage vorbereitet.
Dieser Vorentwurf enthält nunmehr die Flächen, die künftig als Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen oder gemischte Bauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt werden sollen

Vor der formellen Offenlage Ende 2023 soll der Vorentwurf mit der Öffentlichkeit im Rahmen der Bezirksausschüsse diskutiert werden. Dies ist bereits erfolgt.

 

 


 

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

der Stadt Düren

Der aktuell geltende Flächennutzungsplan der Stadt Düren befindet sich nach nunmehr 18 Jahren in der 45. Änderung. Grundsätzlich sind Flächennutzungspläne für einen Planungshorizont von rd. 15 Jahren ausgelegt, sodass eine Neuaufstellung zur Steuerung der räumlichen Entwicklung Dürens erforderlich ist.

Aufstellungsprozess
Mit dem Aufstellungsbeschluss am 26.01.2017 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt ist der Startschuss für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gefallen. Begonnen wurde der Prozess mit einer Diskussion zu Stadtentwicklung Dürens. Daran schließt sich das im Baugesetzbuch formell geregelte Aufstellungsverfahren an, welches nunmehr mit dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vom 02.12.2020 gestartet wird. Aufgrund der Komplexität des Flächennutzungsplanes ist der Prozess über mehrere Jahre angelegt.

 


 

Was ist der Flächennutzungsplan?

Die städtebauliche Planung gehört nach dem Grundgesetz zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.

Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen: den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und den verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan).

Aufgabe des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan (vgl. § 5 BauGB) hat die Aufgabe, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das ganze Gemeindegebiet nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht, er entwickelt ein "Leitbild" für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte räumliche Entwicklung einer Gemeinde für die nächsten 15 Jahre dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde und umfasst neben möglichen Bauflächen unter anderem auch die Freiraumstruktur für das gesamte Gemeindegebiet.

Die Herausforderung des Flächennutzungsplanes besteht darin, die vielfältigen Nutzungsanforderungen der Stadtentwicklung in einem räumlichen Gesamtkonzept zu bündeln und entsprechend den Zielvorstellungen der Stadt Düren zu lenken.

Inhalte des Flächennutzungsplanes
Hierfür stellt der Flächennutzungsplan die für die Bebauung vorgesehenen Bauflächen nach der allgemeinen Art wie Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen, etc. dar. Darüber hinaus werden Flächen bestimmt, die zukünftig nicht für eine Bebauung vorgesehen werden sollen und eine entsprechende Funktionen wie bspw. Grünflächen (unterschiedlicher Zweckbestimmung),  Wasserflächen, Flächen für Landwirtschaft, überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstrecken, etc. übernehmen.

Rechtskräftiger Flächennutzungsplan
Bei dem folgenden Dokument handelt es sich um den Flächennutzungsplan der Stadt Düren, aufgestellt 1999 in der aktuell rechtsgültigen Fassung.

Flächennutzungsplan der Stadt Düren  (PDF, 5.495 KB)

Hinweis
Der hier gezeigte Flächennutzungsplan dient lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Planung auf.