Bekommen unverheiratete Mütter ein Kind oder trennen sich Eltern, tauchen plötzlich viele Fragen auf: Wie und wo wird die Vaterschaft anerkannt? Wie teilt sich das Sorgerecht für das Kind unter den Eltern auf und welche Unterhaltsansprüche bestehen sowohl für das Kind als auch für den betreuenden Elternteil?

 


 

Beratung & Unterstützung

Das Jugendamt berät und unterstützt Sie kostenfrei bei vielen Fragen zu Vaterschaft, Kindesunterhalt und Sorgerecht. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Fachdienstes Beistandschaft stehen Ihnen zur Seite und helfen, wenn die Vaterschaft geklärt oder Unterhaltsansprüche für Ihr Kind geltend gemacht werden sollen.

Beratung und Unterstützung in: 

  • Fragen zur Erziehung
  • Fragen zu Konflikten und Krisen in der Familie
  • Fragen zur Beantragung von Sozialleistungen
  • Fragen zur Namensgebung

Wer kann sich beraten und unterstützen lassen?

  • Werdende alleinerziehende Elternteile
  • Elternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung
  • Junge Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch

 


 

Beistandschaften

Eine Beistandschaft ist ein kostenloses, freiwilliges Hilfsangebot des Jugendamtes. Es richtet sich an alle werdenden Mütter sowie an allein erziehende Mütter und Väter.

Beistandschaft – Was bedeutet das?

  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes kann als Beistand für Ihr Kind auftreten und es in rechtlichen Angelegenheiten vertreten, zum Beispiel wenn eine Einigung außerhalb des Gerichts nicht möglich ist
  • Eine Beistandschaft kann beantragt werden, unabhängig davon, ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht für das Kind besteht.
  • Die Beistandschaft ist kostenlos
  • Die Beistandschaft ist freiwillig und kann jederzeit auf Antrag wieder beendet werden

 


 

Feststellung der Vaterschaft

Die rechtliche Klärung der Abstammung ist von enormer Bedeutung. Erst mit Feststellung der Vaterschaft wird das Kind mit seinem Vater verwandt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis leiten sich der Unterhaltsanspruch, aber auch das Erbrecht oder rentenrechtliche Ansprüche des Kindes ab. 

Erkennt ein Vater seine Vaterschaft nicht an oder sollen Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden, stehen Ihnen geschulte Berater zur Seite – immer mit dem Ziel, zwischen den Eltern zu vermitteln und eine Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, treten sie bei Bedarf als Beistand für Ihr Kind auf. Der Fachdienst Beistandschaft hilft Ihnen gerne bei der Feststellung der Vaterschaft.

Wie kann mir der Fachdienst Beistandschaft in diesem Bereich helfen?

  • Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes.
  • Wir beurkunden die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter vor oder nach Geburt des Kindes und leiten diese Urkunden an das Standesamt weiter.
  • Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsprozessen, auch wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.

 


 

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Das Jugendamt bietet seine Hilfe auch zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Elternteile, die nicht mit ihrem Kind in einem Haushalt leben sind diesem gegenüber grundsätzlich unterhaltsverpflichtet. Die Höhe dieser Verpflichtung hängt vom Einkommen ab. Der Beistand versucht durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung in Unterhaltsfragen herbeizuführen. Eine gut funktionierende Unterhaltsregelung zwischen getrennt lebenden Elternteilen entzerrt häufig auch eine insgesamt angespannte Familiensituation.

Wie kann mir der Fachdienst Beistandschaft in diesem Bereich helfen?

  • Wir beraten und unterstützen in Unterhaltsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes
  • Wir berechnen und verfolgen die Unterhaltsansprüche des Kindes
  • Wir beurkunden die Unterhaltsverpflichtung
  • Wir vertreten das Kind vor Gericht, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seine Verpflichtung nicht anerkennen möchte
  • Wir vollstrecken die Unterhaltsansprüche des Kindes, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht freiwillig nachkommt.

 


 

Beurkundungen

Wir beurkunden kostenfrei eine Vielzahl von Dokumenten rund um Kindesunterhalt und Vaterschaft. Unter anderem sind dies: Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung, Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

  • Wir beraten Sie insbesondere in allen rechtlichen Fragen, wenn Sie als nicht miteinander verheiratete Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben möchten
  • Wir beurkunden Erklärungen über die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts
  • Wir bescheinigen dem allein sorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge oder gerichtliche Entscheidungen über das Sorgerecht vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass Beurkundungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

Ihren Termin vereinbaren Sie bitte 02421 25-2123 oder beistandschaft@dueren.de.