Pflegeeltern werden

Überlegungen, Voraussetzungen, Aufgaben

Bewerber, die sich um die Aufnahme eines Pflegekindes bemühen, müssen ihre "Elternfähigkeit" gegenüber dem Pflegekinderdienst nachweisen. Der Orientierungsmaßstab, der einer Überprüfung zugrunde gelegt wird, ist immer das Wohl des Kindes. Eine Vielzahl von Informationen soll dem Pflegekinderdienst ermöglichen, dass für ein bestimmtes Kind Bewerber gefunden werden, die die Bedürfnisse und Interessen des Kindes wahrnehmen und darauf eingehen können.

Es werden grundsätzlich nicht für Pflegeeltern Kinder gesucht, sondern für Kinder geeignete Pflegeeltern. Aufgrund dieser Tatsache sind an die zukünftigen Pflegeeltern eine Reihe von Erwartungen geknüpft.

Grundsätzlich sollten Bewerber sich nicht scheuen, ihre genauen Vorstellungen vom Zusammenleben mit einem Kind mitzuteilen. Auch ist besonders wichtig, sich selbst ehrlich die Frage zu stellen, was man sich zutraut und wo die Grenzen liegen. Eltern sollten versuchen, zusammen mit dem Pflegekinderdienst ihre eigene Position zu bestimmen. Dies dient dazu, bei einer Vermittlung möglichst genau zu wissen, ob ein bestimmtes Kind in eine bestimmte Familie passt. Eigene Unsicherheiten, Ängste, Erwartungen sollten in den gemeinsamen Gesprächen mit dem Pflegekinderdienst offen eingebracht werden. So werden Pflegeeltern mit der Zeit erfahren, sich und ihren Standpunkt zum Pflegekind immer wieder neu zu überprüfen und ein Bild davon zu bekommen, was eine Pflegeelternschaft ausmacht.

>> Flyer "Pflegeeltern werden" << (PDF, 1,91 MB)

Richtlinien für die Vollzeitpflege - Pflegekinderdienst der Stadt Düren (PDF, 1,27 MB)

 


 

Formen der Pflege

Es gibt verschiedene Formen der Pflege, die ganz nach Situation des Kindes und der Herkunftsfamilie entschieden werden.

Dauerpflege
Hier ist das Pflegekind für längere Zeit in der Pflegefamilie untergebracht. Diese hilft bei der Verarbeitung der Erlebnisse, gibt dem Kind die Chance, neue positive Erfahrungen zu machen und kooperiert mit der Herkunftsfamilie.
In den meisten Fällen bleibt das Kind für immer in der Pflegefamilie.

Zeitlich befristete Vollzeitpflege
Wenn Eltern/Elternteile für einen begrenzten Zeitraum ihr Kind nicht versorgen können, übernimmt dies die Pflegefamilie. Die Kurzzeitpflege kann mehrere Wochen bis max. vier Monate dauern. Die Beziehung zu der Herkunftsfamilie wird unterstützt. Ziel ist es, für die Kinder schnellstmöglich eine geeignete Perspektive zu entwickeln, sei es die Rückkehr in den elterlichen Haushalt oder in eine andere Lebensform.

 


 

Herkunftsfamilie

Viele Kinder können aufgrund ungünstiger Rahmenbedingungen vorübergehend oder auch dauerhaft nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen. Deshalb werden für die Unterbringung der Kinder außerhalb der Familie verschiedene Lösungswege gesucht.

Manchmal ist die bestmögliche Form der Hilfe ein Heim bzw. eine Wohngruppe. Dies ist oft der Fall, wenn eine problembezogene Betreuung und gezielte heilpädagogische, medizinische oder therapeutische Behandlung erforderlich ist.

Es gibt jedoch Kinder und Jugendliche, die eine geeignete Familie brauchen, die ihnen einen verlässlichen Bezugsrahmen und ein liebevolles Umfeld schafft.

Das Wissen um die Situation der Herkunftsfamilie, um die Ursachen und den Anlass der Fremdunterbringung ist für die Integration des Kindes in der Pflegefamilie von großer Bedeutung: Es trägt dazu bei, die Ursachen für seine mitunter befremdlichen und nicht nachvollziehbaren Verhaltensweisen zu erkennen. Dadurch wird es Pflegeeltern möglich, das Kind besser zu verstehen.

 


 

Rechtlicher Rahmen

Die Unterbringung in einer Pflegefamilie wird vom Jugendamt durchgeführt und geschieht nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 27ff, insbesondere § 33 SGB VIII.