Archivschatz des Stadt- und Kreisarchivs zu „150 Jahre Personenstandsregister“

02.07.2024

Düren. Der Archivschatz des Stadt- und Kreisarchivs befasst sich im monatlichen Wechsel mit ausgewählten Themen der Dürener Stadt- und Kreisgeschichte. Im Juli geht es dabei um Personenstandsregister, also um die vom Standesamt geführten öffentlichen Register. 

Personenstandsregister werden seit 1874 in Preußen und seit 1876 im gesamten Deutschen Reich und den nachfolgenden deutschen Staaten geführt. Sie sind die vom Standesamt geführten öffentlichen Register zur Geburt, zur Eheschließung und zum Tod. Zusammen mit den Kirchenbüchern bilden die Personenstandsregister die zentrale Quellenbasis für die Familien- und Namensforschung. Darüber hinaus ermöglichen Berufsangaben in den Personenstandsregistern sozial- und wirtschaftshistorische Recherchen und in den Sterberegistern können anhand des angegebenen Sterbealters und der Todesursache Rückschlüsse für gesundheitsgeschichtliche Untersuchungen gezogen werden. 

Die Besetzung des linken Rheinufers durch französische Truppen Napoleons brachte Düren eine Besonderheit: Der „Code Napoléon“ regelte die die Führung der Zivilstandsregister nachhaltig. So sind in Düren bereits seit 1798 Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden durchgehend überliefert. 

Die Standesämter geben die Personenstandsregister nach Ablauf bestimmter Schutzfristen an die zuständigen Archive ab. So können Bürgerinnen und Bürger Geburtsurkunden 110 Jahre, Heiratsurkunden 80 Jahre und Sterbeurkunden 30 Jahre nach ihrer Entstehung im Archiv einsehen. Jüngere Urkunden werden weiterhin im Standesamt verwahrt und können, im Gegensatz zum öffentlichen Archiv, dort nur mit berechtigtem Interesse eingesehen werden.

Der jeweilige Archivschatz wird im Lesesaal des Stadt- und Kreisarchivs in Vitrinen ausgestellt und ist zu den regulären Öffnungszeiten des Archivs einsehbar. Das Stadt- und Kreisarchiv ist dienstags bis donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr geöffnet.