Ein langfristiges und umfassendes Projekt ist die Ausweisung des Sanierungsgebietes Nord-Düren. Anlass sind die dort ermittelten erheblichen funktionalen und substanziellen städtebaulichen Missstände und die umfassenden negativen Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bewohner. Damit die Stadt die städtebauliche Entwicklung entsprechend der festgelegten städtebaulichen Ziele steuern kann und Fehlentwicklungen vermieden werden können, stehen für die Zeit der Gültigkeit der Satzung bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge unter Genehmigungsvorbehalt. Vorteile für Immobilieneigentümer sind u. a. steuerliche Erleichterungen, die bei der Sanierung ihrer Gebäude in Anspruch genommen werden können.
Der Satzungsbeschluss für das Sanierungsgebiet Nord-Düren wurde auf der Grundlage sogenannter Vorbereitender Untersuchungen gefasst, mit denen das Erfordernis eines Sanierungsgebietes zu überprüfen war. Diese Vorbereitenden Untersuchungen sind abgeschlossen. Auf Grundlage derer wurde am 05.05.2021 die Sanierungssatzung durch den Rat der Stadt Düren beschlossen und die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets am 27.05.2021 bekanntgemacht. Diese ist seit diesem Tag rechtsgültig. Der Geltungsbereich ist zum Download beigefügt. Gemäß § 144 Baugesetzbuch (BauGB) unterstehen einem sanierungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt insbesondere der Verkauf von Grundstücken und Gebäuden, die vollständige oder teilweise Beseitigung baulicher Anlagen, erhebliche bzw. wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, Bauvorhaben und Nutzungsänderungen wie auch den Grundstückswert und die Verfügbarkeit beeinflussende Rechtsvorgänge. Eine vollumfängliche Auflistung ist der Sanierungssatzung zu entnehmen.
Konkretisierung der Sanierungsziele:
Der Rat der Stadt Düren hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 die spezifizierten Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Nord-Düren beschlossen, da mit fortschreitendem Sanierungsverfahren höhere Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele zu stellen sind, insbesondere im Hinblick auf die rechtssichere Anwendung der sanierungsrechtlichen Genehmigungen nach § 145 BauGB oder der Ausübung des sanierungsrechtlichen Vorkaufsrechtes. Aus diesem Grund wurden für das Sanierungsgebiet Nord-Düren Teilbereiche abgegrenzt, die in einem städtebaulich-funktionalen Zusammenhang stehen und die übergeordneten Ziele für das Sanierungsgebiet präzisiert und ergänzt. Die konkretisierten Sanierungsziele wurden am 10.11.2022 im Amtsblatt der Stadt Düren öffentlich bekanntgemacht und damit in Kraft getreten. Sie sind in den Anlagen auf dieser Webseite einsehbar.
Antrag auf Genehmigung
Das ausgefüllte Antragsformular für eine Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch nimmt die Sanierungsstelle der Stadt Düren im Amt für Stadtentwicklung, Kaiserplatz 2-4 entgegen. Die Sanierungsstelle sowie die Quartiersarchitekten beraten Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sowie Kaufinteressierte zum Thema Sanierung und bieten u. a.:
- Beratung zu allen rechtlichen Fragen des Sanierungsverfahrens
- Unterstützung bei der Antragstellung sowie beim Abschluss von Vereinbarungen mit der Stadt, die für das steuerliche Absetzen von Baumaßnahmen erforderlich sind
- Unterstützung bei ggf. erforderlichen Abstimmungsprozessen mit Mieterinnen und Mietern z.B. Modernisierungs-/Umsetzungsvereinbarungen
- Baufachliche Erstberatung durch den Quartiersarchitekten mit Informationen über Fördermöglichkeiten z.B. zum Haus- und Hofflächenprogramm und Unterstützung bei der Antragstellung
Kontakt Sanierungsstelle: nord-dueren@dueren.de oder 02421-25-2434
Die Kontaktdaten können auch dem Informationsflyer sowie dem Antragsformular für eine sanierungsrechtliche Genehmigung entnommen werden.